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Papst Paul VI: Apostolische Konstitution über die Neuordnung des Ablasswesens (Indulgentiarum Doctrina) 1967 Katechismus der Katholischen Kirche
Konzilien, Papst Clemens VI., Leo X.
"Incarnationis mysterium"
Verkündigungsbulle des Großen Jubiläums des Jahres 2000
Schuldbekenntnis und Vergebungsbitte des Papstes zurück zum Haupttext Internationale Theologische Kommission:
Erinnern und Versöhnen

"Der Ablass - ein Schuldbekenntnis"- Dokumente
zur Ablasslehre der Kirche: Konzilien, Katechismus

Einführung aus Neuner-Roos: Der Glaube der Kirche
Jubiläumsbulle Papst Clemens' VI. "Unigenitus Dei Filius" (1343)
Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Konstanz (1414-1418)
Von Papst Leo X. verurteilte Sätze Martin Luthers (1520)
Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient, (1563)
Aus dem Katechismus der Katholischen Kirche (1993)


Der Ablass - Einführung

Neuner, Josef; Roos, Heinrich: Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung. Neu bearbeitet von Karl Rahner und Karl-Heinz Weger. Regensburg (Friedrich Pustet) 1986. 12 Auflage, Seite 430ff.
Aus dieser Sammlung sind die nachfolgende Texte (außer Katechismus) entnommen.
Die Gewalt, Sünden zu vergeben, schließt notwendig auch die Gewalt, die ewigen Sündenstrafen nachzulassen, ein. Doch bleiben für die Sünden noch zeitliche Sündenstrafen abzubüßen. Neben der Vollmacht, die Sünden und die ewigen Sündenstrafen zu erlassen, hat nun Christus seiner Kirche auch die Vollmacht zur Vergebung zeitlicher Sündenstrafen übergeben. Bei dieser Vergebung zeitlicher Sündenstrafen, beim Ablass, geht es nicht mehr um die Gewinnung des Gnadenstandes, um die wesentlichen Güter der übernatürlichen Ordnung, die uns durch die Sakramente und in der objektiven Wirkweise der Sakramente "ex opere operato", das heißt unabhängig von den eigenen Verdiensten und den Verdiensten der Kirche nur in der Kraft Christi, die in den sakramentalen Zeichen wirksam ist, vermittelt wird, sondern um eine Erleichterung der Strafen, die für die Sünden abzutragen sind. Dieser Erlass einer sühnenden Strafe geschieht aufgrund des genugtuenden Wertes der Werke und des Leidens Christi und aller, die in der Gnade Christi solche Werke vollbringen können, d.h. aller Menschen, die im Stande der Gnade leben. Die Zuwendung dieses genugtuenden Wertes geschieht aber nicht durch ein sakramentales Zeichen, das aus sich wirkt, sondern sie ist an bestimmte Werke geknüpft, die von der Kirche vorgeschrieben werden können. So ist die doppelte Grundlage der Lehre vom Ablass: erstens: der genugtuende und übernatürlich verdienstliche Wert aller Werke, die in der Gnade getan sind, und zweitens die Gemeinschaft der Heiligen, d.h aller, die durch Christus erlöst sind und in seiner Gnade leben und wirken, mit Christus und untereinander.

Da mit der Gewinnung des Ablasses bestimmte Werke verknüpft sind, konnte es zu schweren Missbräuchen und Ärgernissen führen. So war die teilweise sehr missbräuchliche Ablasspraxis am Ende des Mittelalters für die Reformatoren das Symbol einer Mechanisierung des übernatürlichen Lebens, der Verweltlichung und Habsucht in der Kirche, die das Heilige wie eine Ware auf den Markt warf. So kam es, dass sie grundsätzlich die Existenz oder die Möglichkeit eines Ablasses leugneten. Ihnen gegenüber hat die Kirche die Vollmacht, Ablässe zu gewähren, und den Nutzen der Ablässe für die Gläubigen betont, aber auch den Kampf gegen die Missbräuche mit aller Kraft aufgenommen.

Die Kirche lehrt also, dass ihr von Christus die Vollmacht übergeben wurde, aufgrund des Reichtums seiner Verdienste den Gläubigen unter bestimmten Bedingungen Ablässe zu gewähr e n, d.h. zeitliche Sündenstrafen zu erlassen (678, 680-684, 688, 692, 937.). Sie können auch den Verstorbenen zugewendet werden (687, 692). Missbrauche sind dabei zu vermeiden (68g). Der Gebrauch der Ablässe ist für das christliche Volk segensvoll (685-687, 690-692,937).


Jubiläumsbulle Papst Clemens' VI. "Unigenitus Dei Filius" (1343)

Für das Jahr 1300 hatte zum erstenmal Bonifaz VIII, ein allgemeines, alle 100 Jahre zu feierndes Jubiläum für die gesamte Christenheit verkündet, d. h, einen vollkommenen Ablass für alle, die nach Rom pilgern und dort bestimmte Bedingungen erfüllen. 1343 bestimmte Clemens VI., dass jedes 50. Jahr ein Jubeljahr sein solle. Bei dieser Gelegenheit legte der Papst die Grundwahrheiten vom Ablass dar. Der Lehrgehalt dieser Bulle umfasst drei Punkte: Christi Verdienste sind überreich; den Schatz der Verdienste hat Christus seiner Kirche anvertraut; mit diesem Schatz der Verdienste Christi vereinen sich die Verdienste der Heiligen.

Der einziggeborene Gottessohn [..], der uns von Gott her geworden ist: Weisheit, Gerechtigkeit, Heiligung und Erlösung (l Kor i, 30), ist nicht mit dem Blut von Böcken und Rindern, sondern durch sein eigenes Blut ein für allemal in das Allerheiligste eingetreten und hat für alle Ewigkeit Erlösung erwirkt (Hebr 9,12); denn nicht mit vergänglichem Gold und Silber, sondern mit seinem eigenen kostbaren Blut, als dem Blut des Lammes ohne Makel und Fehl, hat er uns losgekauft (1 Petr 1,18 f). Am Altar des Kreuzes hat er, unschuldig geopfert, nicht etwa nur einen Tropfen Blut - das hätte wegen der Vereinigung mit dem (göttlichen) Wort zur Erlösung des ganzen Menschengeschlechts genügt -, sondern im Übermaß gleichsam Ströme dieses Blutes vergossen, so dass von der Fußsohle bis zum Scheitel des Hauptes nichts Heiles mehr an ihm gefunden wurde (Jes 1,6). Wenn nun dieses erbarmungsvolle Blutvergießen nicht unnütz, sinnlos und überflüssig sein sollte, wie groß ist dann der Schatz, den er der streitenden Kirche erwarb. Seine Söhne wollte der gute Vater reich machen, auf dass die Menschen einen unermesslichen Schatz besäßen, und wer ihn gebrauchte, der sollte der göttlichen Freundschaft teilhaftig sein.

Diesen Schatz hat er durch den heiligen Petrus, den Schlüsselträger des Himmels, [..] und durch dessen Nachfolger, seine Stellvertreter auf Erden, bereitgestellt zu heilsamer Verteilung an die Gläubigen bei besonderen und sinnvollen Anlässen, bald zu vollständigem, bald zu teilweisem Erlass der zeitlichen Sündenstrafen, um ihn allgemein oder in besonderen Fällen, wie es vor Gott gut scheint, wirklich reumütigen Menschen, die gebeichtet haben, barmherzig zu spenden.

Nun wissen wir, dass die Verdienste der seligen Gottesmutter und aller Erwählten vom ersten bis zum letzten Gerechten den Reichtum dieses Schatzes noch fördern. Um seinen Verbrauch oder um seine Minderung braucht man wirklich nicht zu bangen, sowohl wegen der unendlichen Verdienste Christi, von denen wir sprachen, als auch deshalb, weil die Fülle der Verdienste um so mehr anwächst, je mehr Menschen aus ihrem Empfang zur Gerechtigkeit gelangen.


Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Konstanz (1414-1418)

Fragen, die den Anhängern des Wyclif und Hus vorgelegt wurden

Da Wyclifs System keine sichtbare Kirche kennt, leugnet er auch die kirchliche Vollmacht, Sündenstrafen zu erlassen.

26. Ob er glaube, dass der Papst allen Christen, die ihre Sünden wirklich bereut und bekannt haben, aus einem guten und gerechten Grund Ablässe zur Nachlassung der Sündenstrafen gewähren kann, vor allem wenn sie heilige Orte besuchen oder dazu ihre hilfreiche Hand bieten.

27. Und ob er glaube, dass diejenigen, die auf die Gewährung eines solchen Ablasses hin die Kirchen besuchen und dazu ihre Hilfe leisten, diese Ablässe erhalten können.


Von Papst Leo X. verurteilte Sätze Martin Luthers (1520)

17. Die Schätze der Kirche, aus denen der Papst die Ablässe austeilt, sind nicht die Verdienste Christi und der Heiligen.

18. Die Ablässe sind ein frommer Betrug an den Gläubigen und ein Versäumnis guter Werke; sie gehören zu dem, was erlaubt ist, aber nicht zu dem, was nützt.

19. Die Ablässe bedeuten für den, der sie wirklich gewinnt, vor der göttlichen Gerechtigkeit keinen Nachlass der persönlichen Sündenstrafen.

20. Wer glaubt, die Ablässe brächten Segen und geistliche Frucht, der ist irregeführt.

21. Ablässe sind nur für öffentliche Verbrechen notwendig und werden eigentlich nur den Verhärteten und Ungeduldigen gewährt.

22. Für sechs Arten von Menschen sind Ablässe weder notwendig noch nützlich: für die Toten oder Sterbenden, für die Schwachen, die rechtmäßig Verhinderten, für die, die kein Verbrechen begangen haben, für die, die zwar Verbrechen begangen haben, aber keine öffentlichen, für die, die Besseres tun.


Die Allgemeine Kirchenversammlung zu Trient, 25. Sitzung (1563)

Lehrentscheid über den Ablass

Die 25. Sitzung der Kirchenversammlung zu Trient hatte sich noch mit verschiedenen Fragen zu befassen, die in der Auseinandersetzung mit den Reformatoren von Bedeutung waren:

mit der Lehre vom Fegfeuer, von der Verehrung der Heiligen, der Reliquien, der Bilder und zuletzt von den Ablässen. Missbräuche auf allen diesen Gebieten, besonders aber im Ablasswesen, waren ja Anlass zum großen Abfall gewesen. Außerdem waren in den Jahren des erbitterten Kampfes die gröbsten Missverständnisse über den Ablass in Umlauf gekommen.

Doch drängten die schwere Erkrankung Papst Pius' IV. und andere Gründe zu einem möglichst raschen Abschluss der Kirchenversammlung. So beschränkte sie sich wegen der Unmöglichkeit einer eingehenderen Vorbereitung fast nur auf disziplinäre Bestimmungen. Das damals erlassene Ablassdekret verurteilt die Leugnung der kirchlichen Vollmacht, Ablässe zu gewähren, und die Leugnung des Nutzens der Ablässe für das gläubige Volk.

Da von Christus der Kirche die Vollmacht gegeben wurde, Ablässe mitzuteilen, und da die Kirche diese von Gott gegebene Vollmacht seit den ältesten Zeiten gebrauchte, so lehrt und gebietet die heilige Kirchenversammlung, dass der Gebrauch von Ablässen, der für das christliche Volk überaus segensvoll ist und durch Entscheidungen heiliger Kirchenversammlungen gutgeheißen wurde, in der Kirche beibehalten werden muss. Und sie verurteilt diejenigen mit Ausschluss, die sie für unnütz erklären oder die der Kirche das Recht absprechen, sie zu verleihen.

Doch wünscht die heilige Kirchenversammlung, dass man bei der Verleihung von Ablässen nach altem bewährtem Brauch der Kirche Maß halte, damit nicht bei zu großer Nachgiebigkeit die kirchliche Zucht entkräftet werde. [..] [Missbräuche müssen abgestellt werden. Jede Gewinnsucht soll ausgeschlossen sein. Die Sorge um die rechte Aufklärung des Volkes und um die Einführung einer entsprechenden Ordnung obliegt den Bischöfen. Auftauchende Fragen sind in Zusammenarbeit mit dem Apostolischen Stuhl zu lösen.]


Katechismus der Katholischen Kirche (1993)

X • Die Ablässe

1471 Die Lehre über die Ablässe und deren Anwendung in der Kirche hängen eng mit den Wirkungen des Bußsakramentes zusammen.

Was ist der Ablass?

"Der Ablass ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet."
"Der Ablass ist Teilablass oder vollkommener Ablass, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht." Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden (Paul VI., Ap. Konst. "Indulgentiarum doctrina" normae 1-3).

Die Sündenstrafen

1472 Um diese Lehre und Praxis der Kirche zu verstehen, müssen wir wissen, dass die Sünde eine doppelte Folge hat. Die schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns dadurch zum ewigen Leben unfähig. Diese Beraubung heißt "die ewige Sündenstrafe". Andererseits zieht jede Sünde, selbst eine geringfügige, eine schädliche Bindung an die Geschöpfe nach sich, was der Läuterung bedarf, sei es hier auf Erden, sei es nach dem Tod im sogenannten Purgatorium [Läuterungszustand]. Diese Läuterung befreit von dem, was man "zeitliche Sündenstrafe" nennt. Diese beiden Strafen dürfen nicht als eine Art Rache verstanden werden, die Gott von außen her ausüben würde, sondern als etwas, das sich aus der Natur der Sünde ergibt. Eine Bekehrung, die aus glühender Liebe hervorgeht, kann zur völligen Läuterung des Sünders führen, so dass keine Sündenstrafe mehr zu verbüßen bleibt.

1473 Die Sündenvergebung und die Wiederherstellung der Gemeinschaft mit Gott bringen den Erlass der ewigen Sündenstrafen mit sich. Zeitliche Sündenstrafen verbleiben jedoch. Der Christ soll sich bemühen, diese zeitlichen Sündenstrafen als eine Gnade anzunehmen, indem er Leiden und Prüfungen jeder Art geduldig erträgt und, wenn die Stunde da ist, den Tod ergeben auf sich nimmt. Auch soll er bestrebt sein, durch Werke der Barmherzigkeit und der Nächstenliebe sowie durch Gebet und verschiedene Bußübungen den "alten Menschen" gänzlich abzulegen und den "neuen Menschen" anzuziehen.

In der Gemeinschaft der Heiligen

1474 Der Christ, der sich mit der Gnade Gottes von seiner Sünde zu läutern und sich zu heiligen sucht, steht nicht allein. "Das Leben jedes einzelnen Kindes Gottes ist in Christus und durch Christus mit dem Leben aller anderen christlichen Brüder in der 795 übernatürlichen Einheit des mystischen Leibes Christi wie in einer mystischen Person in wunderbarem Band verbunden" (Paul VI., Ap. Konst. "Indulgentiarum doctrina" 5).

1475 In der Gemeinschaft der Heiligen "besteht unter den Gläubigen - seien sie bereits in der himmlischen Heimat oder sühnend im Reinigungsort oder noch auf der irdischen Wanderschaft - in der Tat ein dauerhaftes Band der Liebe und ein überreicher Austausch aller Güter" (ebd.). In diesem wunderbaren Austausch kommt die Heiligkeit des einen den anderen zugute, und zwar mehr, als die Sünde des einen dem anderen schaden kann. So ermöglicht die Inanspruchnahme der Gemeinschaft der Heiligen dem reuigen Sünder, dass er von den Sündenstrafen früher und wirksamer geläutert wird.

1476 Diese geistlichen Güter der Gemeinschaft der Heiligen nennen wir auch den Kirchenschatz. "Er ist nicht so etwas wie eine Summe von Gütern nach Art von materiellen Reichtümern, die im Lauf der Jahrhunderte angesammelt wurden. Vielmehr besteht er in dem unendlichen und unerschöpflichen Wert, den bei Gott die Sühneleistungen und Verdienste Christi, unseres Herrn, haben, die dargebracht wurden, damit die gesamte Menschheit von der Sünde frei werde und zur Gemeinschaft mit dem Vater gelange. Der Kirchenschatz ist Christus, der Erlöser, selbst, insofern in ihm die Genugtuungen und Verdienste seines Erlösungswerkes Bestand und Geltung haben" (ebd.).

1477 "Außerdem gehört zu diesem Schatz auch der wahrhaft unermeßliche, unerschöpfliche und stets neue Wert, den vor Gott die Gebete und guten Werke der seligsten Jungfrau Maria und aller Heiligen besitzen. Sie sind den Spuren Christi, des Herrn, mit seiner Gnade gefolgt, haben sich geheiligt und das vom Vater aufgetragene Werk vollendet. So haben sie ihr eigenes Heil gewirkt und dadurch auch zum Heil ihrer Brüder in der Einheit des mystischen Leibes beigetragen" (ebd.).

Gott erlässt Sündenstrafen durch die Kirche

1478 Der Ablass wird gewährt durch die Kirche, die kraft der ihr von Jesus Christus gewährten Binde- und Lösegewalt für den betreffenden Christen eintritt und ihm den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen zuwendet, damit er vom Vater der Barmherzigkeit den Erlass der für seine Sünden geschuldeten zeitlichen Strafen erlangt. Auf diese Weise will die Kirche diesem Christen nicht nur zu Hilfe kommen, sondern ihn auch zu Werken der Frömmigkeit, der Buße und der Nächstenliebe anregen.

1479 Da die verstorbenen Gläubigen, die sich auf dem Läuterungsweg befinden, ebenfalls Glieder dieser Gemeinschaft der Heiligen sind, können wir ihnen unter anderem dadurch zu Hilfe kommen, dass wir für sie Ablässe erlangen. Dadurch werden den Verstorbenen im Purgatorium für ihre Sünden geschuldete zeitliche Strafen erlassen.